Verfall des Versicherungsschutzes

Bitte beachten Sie, dass Einlagen nicht in Sicherheitsschuhen getragen werden dürfen, da dies eine Veränderung am Sicherheitsschuh darstellt und Ihr Versicherungsschutz entfällt. Die DGUV Regel 112-191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen, damit diese weiterhin der Norm DIN EN ISO 20345 entsprechen.
Die Notwendigen Formulare zur Beantragung bei der Rentenversicherung oder bei der Agentur für Arbeit erhalten Sie in unseren Filialen.