Teilnahme- und Datenschutzbedingungen für Gewinnspiele bei Facebook

1. Veranstalter
Eine vom Veranstalter Sanitätshaus Spiegel – Flemingstraße 2a, 36041 Fulda mittels Liken und Kommentieren durchgeführte Gewinnaktionen ist kein Teil des Facebook-Netzwerkes und wird von Facebook weder angeboten, betreut noch unterstützt. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind direkt an Sanitätshaus Spiegel zu richten.
2. Teilnahme
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Teilnahmeberechtigt sind alle, die ihren Wohnsitz in der EU oder der Schweiz haben. Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung ihres/ihrer Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters teilnehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Firma Sanitätshaus Spiegel.
3. Gewinne
Es werden jeweils die im Gewinnspieltext genannten Gewinne verlost. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Gewinner hat sämtliche Steuern zu tragen, die ihm gegebenenfalls durch den Gewinn entstehen. Die Gewinne werden den jeweiligen Gewinnern kostenlos zugesendet. Dem Gewinner steht frei, den Gewinn vor Ort im Sanitätshaus Spiegel Flemingstraße 2a, 36041 Fulda Vorlage des Ausweises persönlich abzuholen.
4. Ablauf
Start und der Teilnahmeschluss gelten jeweils so, wie im Gewinnspiel genannt. Wenn dort nicht anderes beschrieben, werden die Gewinne unter allen korrekten Teilnahmen per Zufall ausgelost. Eine Teilnahme nach dem dort genannten Teilnahmeschluss ist ungültig. Die Auslosungen finden zeitnah nach Gewinnspielende statt, spätestens am nächsten Werktag. Die Gewinner werden per Namensnennung auf der Sanitätshaus Spiegel-Facebookseite bekannt gegeben. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, im Gewinnfall namentlich und mit der Abbildung seines Profilbildes auf derweil Sanitätshaus Spiegel -Facebookseite genannt zu werden. Darüber hinaus wird der Gewinner per Facebook-Nachricht über den Gewinn informiert. Sanitätshaus Spiegel haftet nicht dafür, wenn Nachrichten im Sonstiges-Ordner der Nachrichten des Gewinners landen und er diese deswegen nicht rechtzeitig zur Kenntnis nimmt.
5. Gewinnannahme
Jeder Gewinner hat ab Bekanntgabe der Gewinner 5 Werktage Zeit, den Gewinn anzunehmen. Die Annahme geschieht durch die rechtzeitige Zusendung der korrekten Adressdaten über die Sanitätshaus Spiegel-Facebookseite, sofern die Adressdaten nicht bereits bei Teilnahme des Gewinnspiels mitgeteilt wurden. Sollte die Gewinnannahme nicht rechtzeitig erfolgen, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos. Sollte ein Gewinn wegen unkorrekter Adressdaten oder Nichtabholung (bei Lagerung durch den Zusteller) wieder zurückkommen, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos.
6. Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen Daten für die Dauer der Aktion gespeichert und nur zur Gewinnzusendung genutzt werden. Nach Abschluss der Aktion werden alle Daten gelöscht.
7. Haftungsausschluss
Sanitätshaus Spiegel haftet nicht für technische Störungen, die bei der Datenübertragung auftreten. Ebenfalls erfolgt keine Haftung bei Nichterreichbarkeit des Sanitätshaus Spiegel Gewinnspielbeitrags.
8. Freistellungsklausel
Die Beiträge (Bilder, Links und Texte) der Teilnehmer dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer Sanitätshaus Spiegel von allen Ansprüchen frei. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel verpflichtet sich jeder Teilnehmer für seine etwaigen Rechtsverstöße persönlich einzustehen.
Sanitätshaus Spiegel behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern oder ein Gewinnspiel ganz oder in Teilen aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht das Sanitätshaus Spiegel insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist das Sanitätshaus Spiegel berechtigt, von dieser Person Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen.