Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Sie Fragen – Wir Antworten! Ihre Antwort war nicht dabei? Wir haben es uns als Lebensaufgabe gemacht, durch fachliche Kompetenz, Einfühlungsvermögen und eine individuelle Beratung, Ihre eigene Lösung zu finden. Sprechen Sie uns an – Bei uns bleiben keine Fragen offen.

Das Spiegel-Team

Allgemein

  • Ich habe ein Rezept. Was soll ich nun machen?

    Hat Ihnen Ihr Arzt ein Rezept ausgestellt, können Sie uns direkt in einer unserer Filialen besuchen, um das verordnete Hilfsmittel zu erhalten. Vor Ort werden Sie dann von unseren Medizinprodukteberatern zu dem Produkt beraten. Den Schriftverkehr sowie die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir für Sie.

    Neuer Service für noch schnellere Versorgung:

    – Nutzen Sie unseren WhatsApp-Service und schicken Sie uns Ihr Rezept an folgende Nummer +49 1516 1118000
    – Sie können das Rezept auch per Fax an 0661 – 90 19 56 61 oder Email an info@spiegel.care schicken
    – Oder in Original per Post an Sanitätshaus Spiegel, Flemingstr. 2a, 36041 Fulda

  • Wie erhalte ich eine Beratung?

    Selbstverständlich beraten wir Sie unverbindlich am Telefon unter 0661-90195660 oder in einer unseren Filialen. Bei sehr speziellen und aufwendigen Versorgungen kommen unsere Fachberater für die detaillierte Abstimmung auch gerne zu Ihnen nach Hause. Nutzen Sie einfach unseren Rückrufservice und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Oder vereinbaren Sie gleich Ihren persönlichen Termin per E-Mail unter info@spiegel.care. Bei Fragen können Sie ebenso unseren WhatsApp-Service nutzen, indem Sie uns Ihre Fragen an folgende Nummer +49 1516 1118000.

     

  • Muss ich eine Zuzahlung leisten? Was ist eine gesetzliche Zuzahlung?

    Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass gesetzlich Krankenversicherte ab dem 18. Lebensjahr bei jedem Hilfsmittel eine Eigenbeteiligung, die sogenannte gesetzliche Zuzahlung, leisten müssen. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem Abgabepreis, den die Krankenkasse an den Leistungserbringer vergütet (i.d.R. Vertragspreise oder Festbeträge). Die Zuzahlung beträgt dann 10% des Abgabepreises, jedoch mindestens 5,- Euro und maximal 10,- Euro.

    Besondere Regelungen gelten bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Inkontinenzhilfen). Dabei gilt die Untergrenze von 5,- Euro nicht. Es sind bis zu 10% des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrages, jedoch höchstens 10,- Euro für den gesamten Monatsbedarf, zu leisten.

  • Wie kann ich mich befreien lassen?

    Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung kann bei der Krankenkasse beantragt werden, wenn die Eigenbeteiligung des Versicherten innerhalb eines Kalenderjahres 2 % (bei chronisch kranken Menschen 1 %) der Bruttoeinnahmen übersteigt. Kinder unter 18 Jahren sowie Schwangere sind grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

  • Was ist eine wirtschaftliche Aufzahlung?

    Wird vom Versicherten eine Versorgung in einer bestimmten Qualität, von einem bestimmten Hersteller oder mit speziellen Zusätzen gewünscht, die teurer ist als der Wert des verordneten Hilfsmittels, wird eine wirtschaftliche Zuzahlung veranschlagt. Ein gutes Beispiel ist die Kompressionstherapie. Wir können eine Standardversorgung anpassen, somit liegt die Rezeptgebühr bei höchstens 10,- Euro. Wünschen Sie eine besondere Farbe oder ein besonders hochwertiges Material, wird Ihnen eine entsprechende wirtschaftliche Zuzahlung berechnet. Gleiches gilt auch für die Fertigung für Schuheinlagen. Dies wird im Vorfeld detailliert in unseren umfangreichen Beratungsgesprächen mit Ihnen abgesprochen.

  • Wie lange ist ein Rezept / eine ärztliche Verordnung gültig?

    28 Tage nach Ausstellung.

  • Ich bin gesetzlich krankenversichert. Kann ich mir mein Sanitätshaus aussuchen?

    Wird vom Versicherten eine Versorgung in einer bestimmten Qualität, von einem bestimmten Hersteller oder mit speziellen Zusätzen gewünscht, die teurer ist als der Wert des verordneten Hilfsmittels, wird eine wirtschaftliche Zuzahlung veranschlagt. Ein gutes Beispiel ist die Kompressionstherapie. Wir können eine Standardversorgung anpassen, somit liegt die Rezeptgebühr bei höchstens 10 Euro. Wünschen Sie eine besondere Farbe oder ein besonders hochwertiges Material, wird Ihnen eine entsprechende wirtschaftliche Zuzahlung berechnet. Gleiches gilt auch für die Fertigung für Schuheinlagen. Dies wird im Vorfeld detailliert in unseren umfangreichen Beratungsgesprächen mit Ihnen abgesprochen.

  • Gilt das freie Wahlrecht auch für ausgeschriebene Hilfsmittel?

    Hat Ihre Krankenkasse ein oder mehrere Hilfsmittel ausgeschrieben und ein Sanitätshaus hat den Zuschlag erhalten, so verweist Ihre Krankenkasse Sie auf dieses Sanitätshaus. Sie können dann nicht mehr unter mehreren Vertragspartnern aussuchen. Der Ausschreibungs-„Sieger“ hat ein exklusives Versorgungsrecht. Wenn Sie jedoch ein „berechtigtes Interesse“ vorbringen können, haben Sie auch in diesem Fall die Möglichkeit, dass Sanitätshaus Ihrer Wahl mit der Versorgung beauftragen zu können. Jedoch auch hier gilt, dass  Sie die hierdurch verursachten Mehrkosten selbst tragen müssen.

  • Was muss auf meinem Rezept stehen?

    Auf einer ärztlichen Verordnung bzw. einem Rezept muss die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels mit entsprechender Diagnose enthalten sein. Gerne beraten wir Sie und sprechen Ihnen Ihre individuelle Rezeptempfehlung aus.

  • Belasten Hilfsmittel das Arztbudget?

    Medizinische Hilfsmittel sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Kompressionstherapie

  • Brauche ich zur Anpassung von Kompressionsstrümpfen einen Termin?

    Sie brauchen keinen Termin. Kommen Sie bitte möglichst morgens zu uns, da die Beine im Tagesverlauf anschwellen können. Beine im geschwollenen Zustand können nicht korrekt vermessen werden. Bei Flachstrickversorgungen vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen nach der manuellen Lymphdrainage in Ihrer Physiotherapiepraxis.

  • Wie wasche ich meine Kompressionsstrümpfe?

    Die richtige Pflege Ihrer Kompressionsstrümpfe ist sehr wichtig für die Haltbarkeit und die Funktion. Kompressionsstrümpfe sollten täglich gewaschen werden, um Hautschuppen und Schweißrückstände zu entfernen. Wir empfehlen spezielle Waschmittel, die den Strumpf schonend reinigen. Das Waschmittel ist in jeder unserer Filialen erhältlich. Bei Abholung Ihrer Kompressionsstrümpfe erhalten Sie eine umfangreiche Einweisung.

  • Kann ich meine Kompressionsstrümpfe auch in der Waschmaschine waschen?

    Ja, Sie dürfen Ihre Kompressionsstrümpfe in der Waschmaschine waschen. Am besten schützen Sie das feine Gewebe in einem Wäschenetz. Die Waschtemperatur sollte nicht mehr als 30 Grad betragen. Feinwaschprogramme und Fein- oder Wollwaschmittel haben sich bewährt. Bitte keinen Weichspüler verwenden und nicht in den Wäschetrockner geben.

  • Ist es normal, dass meine Kompressionsstrümpfe rutschen?

    Nein, es ist nicht normal, dass Kompressionsstrümpfe rutschen. Haben Sie die Strümpfe richtig angezogen und das Material richtig am Bein verteilt? Haben Sie die Strümpfe regelmäßig gewaschen? Haben Sie seit der Anpassung ab- oder zugenommen? Bei Abholung Ihrer Kompressionsstrümpfe erhalten Sie eine umfangreiche Beratung.

  • Wie viele Kompressionsstrümpfe können mir jährlich verschrieben werden?

    Bei regelmäßigem Tragen und guter Pflege halten Kompressionsstrümpfe laut Hersteller ca. 6 Monate, danach lässt der Druckverlauf nach und die therapeutische Wirkung ist nicht mehr ausreichend. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel zwei Kompressionsversorgungen pro Jahr, somit kann Ihr Arzt zwei Verordnungen pro Jahr ausstellen. Bei der Erstversorgung mit medizinischen Kompressionsstrümpfen oder Kompressionsstrumpfhosen kann der Arzt gleich eine Wechselversorgung verordnen.

  • Wie kann ein Lymphödem behandelt werden?

    Die Therapie des Lymphödems besteht aus mehreren Behandlungsschritten. Die richtige Therapie erzielt sehr gute Ergebnisse. Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE),
    Hautpflege und Hygiene sind sehr wichtig. Anschließend führt ein Therapeut eine manuelle Lymphdrainage durch und legt einen Kompressionsverband an, so wird der Abtransport der Lymphe gefördert. Ohne Bandagierung würde sich das Ödem nach kurzer Zeit wieder zurückbilden. Bewegen Sie sich direkt nach der manuellen Lymphdrainage und mit der Bandagierung.

    Nach Abschluss der Entstauung folgt die zweite Phase – die Erhaltungsphase. Die vier Bestandteile sind dieselben wie bei der Entstauung: Hygiene und Hautpflege, Lymphdrainage, Kompression und Bewegung. Nun wird der Kompressionsverband gegen einen Kompressionsstrumpf ausgetauscht. Normalerweise werden hierfür flachgestrickte Kompressionsstrümpfe eingesetzt. Diese Strümpfe sind aus festerem Material gefertigt.

  • Wie entsteht ein Lymphödem?

    Ein Lymphödem entsteht, wenn die Lymphflüssigkeit nicht abfließt und sich im Gewebe anstaut. Arme und Beine schwellen an und es kommt zu einer chronischen Schwellung des Gewebes.

  • Ich habe schon seit langer Zeit Krampfadern, bin aber eigentlich Beschwerdefrei. Sollte ich damit zum Arzt gehen?

    Krampfadern sind Venen, die in ihrer Funktion, also im Transport von venösem Blut zurück zum Herzen, eingeschränkt sind. Dieses Krankheitsbild verläuft fortschreitend und schleichend. Später können sich Folgen wie eine Thrombose oder ein offenes Bein entwickeln. Je früher Sie sich ärztlich untersuchen lassen, desto erfolgreicher wird die Behandlung sein und desto länger erhalten Sie Ihre Lebensqualität.

Reha-/ Medizin-Technik

  • Warum muss ich ein neues Rezept für ein bereits geliefertes Hilfsmittel einreichen?

    Die meisten Hilfsmittel werden für eine gewisse Dauer (Zeit) an Krankenkassen verliehen. Ist die Leihzeit, z.B. eines Rollstuhls abgelaufen, benötigen wir ein neues Rezept, damit die weitere Versorgung garantiert ist. Wir informieren Sie darüber.

  • Wann wird das Hilfsmittel geliefert?

    Unser Service ist eine zeitnahe Vorablieferung der Hilfsmittel je nach Dringlichkeit. Sobald uns Ihr Auftrag / Rezept vorliegt, erhalten Sie einen Rückruf zwecks des Liefertermins.

  • Wann werden die Hilfsmittel abgeholt?

    Sobald uns ein Abholauftrag bzw. die Information einer Abholung eines Hilfsmittels vorliegt, wird einer unserer Sachbearbeiterinnen mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Die Abholung erfolgt in der Regel 2 – 4 Werktage nach Erhalt der Information.

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Standard- / Leichtgewicht- / Aktiv- / oder Multifunktionsrollstuhl?

    Die Bezeichnung „Standard-Rollstuhl“ weist bereits darauf hin, dass diese Modelle generelle statt individuelle Funktionen beinhalten. Der Standard-Rollstuhl eignet sich für kurzfristige Transfers von Patienten oder für kurze Nutzungszeiten (z.B. beim Heraussetzen eines Patienten aus dem Pflegebett). Zurüst- oder Ausstattungsvarianten sind in begrenztem Umfang vorhanden. Aufgrund seines relativ hohen Gewichts ist er für Patienten weniger geeignet, die sich mit dem Rollstuhl über längere Strecken selbst bewegen wollen.

    In der Vergangenheit war ein „Leichtgewicht-Rollstuhl“ von seiner technischen Ausstattung im Wesentlichen ein Standard-Rollstuhl mit reduziertem Gesamtgewicht. Mittlerweile verlaufen die Grenzen fließend. So reicht das Spektrum bei Leichtgewicht-Rollstühlen vom Standardsortiment mit Bauteilen aus Aluminium zur Gewichtsreduktion bis hin zum anpassbaren Modell mit einer Vielzahl an Elementen, die aus dem Aktivbereich kommen. Anpassbarkeit der Sitzeinheit und des Fahrwerks, – in Kombination mit zahlreichen Ausstattungsvarianten und Zurüstoptionen-, gewährleisten eine individuelle Einstellung an den Benutzer zur Förderung einer wesentlich höheren Selbstständigkeit.

    Entscheidendes Merkmal des „Aktiv-Rollstuhl“ sind seine vielfältigen Anpassmöglichkeiten (Adaptionen). Er ist durch seinen Baukasten mit vielen Varianten auf den einzelnen Benutzer wie ein Maßanzug zu „schneidern“. Je genauer die Anpassung an die individuellen Körpermaße, an die Funktionseinschränkungen (mit Option auf zukünftige weitere Anpassungen) und an die gewünschten Fahreigenschaften möglich ist, um so aktiver kann der Aktiv-Rollstuhl von seinem Benutzer im Alltag eingesetzt werden. Die individuellen Voraussetzungen des zukünftigen Benutzers sind deshalb bei diesen Modellen im Vorfeld zur Versorgung sehr detailliert abzufragen.

    Kennzeichen eines „Multifunktions-Rollstuhl“ sind in erster Linie seine vielfältigen Verstellmöglichkeiten. Er nimmt sich den individuellen Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung, den Therapiezielen und dem jeweiligen Grad der Selbstständigkeit im Lebensumfeld eines jeden Einzelnen an. Diese Rollstühle können sowohl als Mobilisationshilfe vom Liegen zum Sitzen als auch zur Unterstützung der Sitzposition dienen.

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Elektro-Rollstuhl und einem Elektromobil (Elektro-Scooter)?

    Moderne „Elektro-Rollstühle“ erweitern den Aktionsradius von Menschen, die aufgrund Ihrer Erkrankung einen Rollstuhl nicht mehr manuell antreiben können. Hierzu zählen vor allem kraftlose Patienten und Patienten mit ausgeprägten Koordinationsstörungen. Wir unterscheiden mehrere Produktarten für die verschiedenen Antriebsvarianten und die unterschiedlichen Anwendungsorte. Hochleistungsfähige Elektro-Rollstühle erreichen mit einer Batterieladung eine Reichweite von über 50 km und werden mit einer maximalen Geschwindigkeit von 6 km/h, 10 km/h, 12 km/h oder 15 km/h angeboten (gesetzliche Regelungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und Fahrerlaubnisverordnung beachten).

    „Elektro-Mobile“ (Elektro-Scooter) stellen eine Sonderform von Elektro-Rollstühlen für den Außenbereich dar. Man unterscheidet 3- und 4-rädrige Fahrzeuge. Die 4-rädrigen Elektromobile besitzen eine höhere Kippstabilität und werden daher bevorzugt verwendet. Elektro-Mobile werden durch einen sparsamen Elektromotor angetrieben und fahren nahezu geräuschlos, umweltfreundlich und ohne Abgase. Die Lenkung erfolgt manuell und erfordert eine gute Oberkörperstabilität. Elektro-Mobile sind sehr spurstabil und können problemslos auch mit höheren Fahrgeschwindigkeiten betrieben werden (bis 15 km/h) und eignen sich damit auch für weitere Strecken und lange Ausflüge.

  • Warum funktioniert mein Sauerstoffgerät nicht?

    Dass ein Sauerstoffgerät nicht richtig funktioniert, kann mehrere Ursachen haben. Meist hat das Gerät keinen Strom, die Sauerstoffzuleitung ist unterbrochen oder der Wasserbecher nicht vernünftig verschlossen. Wir händigen bei jeder Lieferung eines Sauerstoffgerätes eine Kurzanleitung aus, in der man Fehlerbeschreibungen nachlesen kann. Sollte die Problematik trotz Überprüfung weiterhin bestehen, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.

Orthopädie-Schuhtechnik

  • Was sind orthopädische Schuhzurichtungen?

    Orthopädische Zurichtungen am Konfektionsschuh oder nachträgliche orthopädische Zurichtungen am orthopädischen Maßschuh dienen dazu, den vorhandenen Schuh des Patienten so zu gestalten, dass durch einzeln oder in Kombination vorgenommene Arbeiten, Fußbeschwerden, die die Gehfähigkeit und Gehausdauer einschränken, beseitigen oder gemindert werden. Mindestgebrauchszeiten für den Einsatz von Schuhzurichtungen lassen sich generell nicht festlegen. So ist der Lebensweise des Versicherten und den Erfordernissen des zu behandelnden Fußes Rechnung zu tragen. Die Ersatzbeschaffung macht eine Einzelfallentscheidung notwendig.  Die Ausstattung des Versicherten mit mehreren, verschiedenartigen Schuhzurichtungen ist vom Einzelfall abhängig. Bei erkennbarer Notwendigkeit ist eine Mehrfachausstattung möglich.

    Möglichkeiten der Schuhzurichtung wären u.a.:

    • Einseitige Absatzverlängerung/Abrollabsatz
    • Einseitige Absatzverbreiterung
    • Keilabsatz
    • Torqheelabsatz
    • Verkürzungsausgleich
    • Schuhinnen- oder Außenranderhöhung
    • Mittelfußrolle
    • Ballenrolle
    • Hallux-Rigidus-Rolle
    •  Zehenrolle
    • Schmetterlingsrolle mit zusätzlicher Weichbettung
    • Haglundfersenentlastung
    • Schuhbodenversteifung/Schuhbodenverbreiterung
    • Weiten des Schuhs
    • Reparaturen aller Art
  • Was tun bei diabetischem Fuß?

    Der Fuß bildet das Fundament eines jeden Körpers und muss schwere Lasten tragen sowie weite Strecken überwinden. Somit bedarf dieser Bereich besonderer Aufmerksamkeit. Diabetiker (insbesondere) mit der sog. Polyneuropathie oder mit arteriellen Durchblutungsstörungen brauchen spezielle Schuhe, da sie Druckstellen erst spät oder gar nicht registrieren. Je nach Fortschritt der Fußveränderungen empfehlen wir sog. Diabetikerschutzschuhe in Kombination mit einer Diabetes adaptierten Fußbettung, die an Ihrem Fußabdruck individuell angepasst wurde. Der Diabetikerschutzschuh zeichnet sich durch sein weiches Innenfutter und durch das Fehlen innenliegender Nähte aus, da diese zu Druckstellen führen können.

    Für das Tragen der Diabetes adaptierten Fußbettungen in Ihrem Konfektionsschuh, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind u.a., ein entfernbares, großzügiges Fußbett und das Vorhandensein einer Schnürung, da es sonst zu Platzproblemen und den damit verbundenen Druckstellen kommen kann. Diabetikerschuhe, Sandalen und auch Diabetikerhausschuhe können mit der entsprechenden Indikation vom Arzt verordnet werden. Die Kosten werden bis auf einen kleinen Kostenanteil von den Krankenkassen übernommen.

    Jeder Patient hat bei der Erstausstattung Anspruch auf 2 Paar Straßenschuhe und 1 Paar Hausschuhe. Folgend jedes Jahr ein neues Paar Diabetikerschutzschuhe. Folgend haben wir Ihnen ein Merkblatt zusammengestellt auf was sie als Diabetiker besonders achten sollten:

  • Merkblatt für Diabetiker

    • Tragen Sie Ihre Schuhe/Einlagen anfangs nur 15 Minuten und steigern Sie die Tragezeit kontinuierlich. Kommen Sie 1–2 Wochen nachdem Sie Ihre neuen Schuhe/Einlagen getragen haben zu uns zur ersten Kontrolle. Eine zweite Kontrolle ist nach ein bis zwei Monaten notwendig. Weitere Kontrollen erfolgen jeweils nach sechs Monaten. Bei Hochrisikopatienten verringert sich der Kontrollabstand.
    • Tägliche Inspektionen der Füße und der Zehenzwischenräume auf Blasen, Risse und Kratzer. Für die Inspektion der Fußsohlen kann ein Spiegel nützlich sein.
    • Die Füße sollten Sie täglich waschen und sorgfältig abtrocknen, auch zwischen den Fußzehen.
    • Für trockene Haut können Sie Hautcreme verwenden – allerdings nicht zwischen den Fußzehen.
    • Extreme Temperaturen vermeiden. Auch die Wassertemperatur vor dem Fußbad unbedingt prüfen.
    • Bei nächtlichen kalten Füßen Socken tragen, aber keine Wärmflasche oder Heizkissen verwenden.
    • Keine chemischen Mittel zur Entfernung von Hornschwielen oder Hühneraugen verwenden.
    • Täglich das Innere der Schuhe auf Fremdkörper, Nagelspitzen oder Falten des Futters inspizieren.
    • Gut sitzende Strümpfe tragen. Strümpfe täglich wechseln.
    • Keine Strumpfbänder tragen.
    • Schuhe allmählich einlaufen.
    • Die Schnürsenkel außen auf dem Schuh binden und nicht kreuzweise auf der Lasche schnüren. Damit vermeidet man Druck auf den Fußrücken.
    • Schuhe niemals ohne Strümpfe tragen.
    • Niemals Sandalen mit Zehenriemen tragen.
    • Niemals barfuß laufen, besonders nicht auf heißem Sand, an Stränden oder in Schwimmbädern.
    • Nägel gerade abschneiden.
    • Hornschwielen und Hühneraugen nicht schneiden. Die Anweisungen Ihres Arztes oder Fußpflegers strikt beachten.
    • Gehen Sie regelmäßig zu ihrem Arzt und legen Sie Wert darauf, dass Ihre Füße jedes Mal untersucht werden.
    • Wenn Sie nicht gut sehen, lassen Sie Ihre Füße täglich von einem Familienmitglied anschauen, die Nägel schneiden und die Hornhaut abfeilen.

  • Wann benötige ich einen orthopädischen Maßschuh?

    Der orthopädische Schuh kommt zum Einsatz, wenn ein vorkonfektionierter Bequem-Schuh oder Diabetikerschutzschuh nicht mehr ausreichend sind, um die Geh- und Stehfähigkeit des Patienten erhalten zu können. Sie unterscheiden sich durch unschlagbare Passgenauigkeit entgegen eines Konfektionsschuhs. Er wird für den einzelnen erkrankten, funktionsgestörten oder in der Form fehlerhaften Fuß nach einem besonderen Maß- und Modellverfahren gefertigt. Zunächst wird ein sog. Probeschuh gefertigt, um sicherzustellen, dass die genaue Passform des folgenden Maßschuhs auch gegeben ist. Über Ihr individuell erstelltes Modell (Leisten) wird folgend die maßgenaue Fußbettung gefertigt, welche ebenfalls eine Passkontrolle bedarf.

    Erst wenn alle Faktoren exakt übereinstimmen, geht der orthopädische Maßschuh in die Endfertigung. Somit können Sie sicher sein, dass Sie ein Unikat erworben haben und tragen. Ferner haben Sie als Patient bei uns die Möglichkeit Ihre Wünsche an Optik und Materialauswahl mit einfließen zu lassen. Orthopädische Maßschuhe sind ebenfalls ein Teilbereich der Leistungen der Krankenkassen. Die Erstausstattung umfasst, wie bei den Diabetikerschutzschuhen, zwei Paar Straßenschuhe. Die Leistungspflicht der Krankenkasse beschränkt sich dabei auf das eigentliche Hilfsmittel und umfasst nicht den Schuh als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Deshalb ist auch hier vom Versicherten, bei der Versorgung mit orthopädischen Maßschuhen, ein Eigenanteil zu leisten.

Einlagenmanufaktur

  • Wie gewöhne ich mich an eine Einlage?

    Falls Sie noch nie Einlagen getragen haben, bedenken Sie bitte, dass sich Ihr Fuß erst an das neue Fußbett gewöhnen muss. Legen Sie die Einlage am Anfang nur einen halben Tag lang in die Schuhe und steigern Sie die Tragezeit innerhalb von 8 bis 14 Tagen. Sollten Sie die Einlagen nach dieser Zeit immer noch als unangenehm empfinden, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Oft ist nur eine Kleinigkeit zu ändern, die jedoch entscheidend dazu beiträgt, Sie von Schmerzen zu befreien.
    Die Tragezeit beachten! 
    Die hohe Beanspruchung der Einlagen gewährleistet eine exakte Abstützung nur bis zu einem halben Jahr. Nach dieser Zeit sollten Sie uns zur Kontrolle aufsuchen. Natürlich überprüfen wir gerne auch vor dieser Zeit Ihre Einlagen.

  • Verfall des Versicherungsschutzes!

    Bitte beachten Sie, dass Einlagen nicht in Sicherheitsschuhen getragen werden dürfen, da dies eine Veränderung am Sicherheitsschuh darstellt und Ihr Versicherungsschutz entfällt. Die DGUV Regel 112-191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen, damit diese weiterhin der Norm DIN EN ISO 20345 entsprechen.

    Die notwendigen Formulare zur Beantragung bei der Rentenversicherung oder Informationen zur Beantragung bei der Agentur für Arbeit erhalten Sie in unseren Filialen.

  • Benötigt meine Einlage eine Inspektion oder Wartung?

    Ja, bitte lassen Sie Ihre Einlagen spätestens nach einem halben Jahr von uns kontrollieren, um Schädigungen durch die Einlagenversorgung zu vermeiden. Achten Sie bitte auch selbst auf alle Veränderungen, die sich am Material zeigen und setzten Sie sich zur Reparatur mit uns in Verbindung. Wenn die vorgesehenen Wartungsintervalle von Ihnen nicht eingehalten werden, ist die Haftung des orthopädie-technischen Betriebs bei Schadensfällen eingeschränkt und kann ggf. ganz entfallen. Unsere Haftung erstreckt sich ausschließlich auf das Produkt in der von uns abgegebenen Form. Sie erstreckt sich nur auf Leistungen, die von unserem orthopädie-technischen Fachbetrieb vorgenommen wurden.

    Reinigung und Desinfektion der Einlagen. 
    Nach jeder Nutzung der Einlagen sollten Sie diese zum Lüften den Schuhen entnehmen. Feuchte Einlagen dürfen niemals auf der Heizung getrocknet werden. Dies kann zu Materialveränderungen und Passformverlust führen. Lederbezogene Einlagen können zur Reinigung von Zeit zu Zeit mit einem feuchten Tuch abgerieben werden. Kunststoffeinlagen können mit Wasser und Seife gereinigt werden. Falls die Einlagen mit Körpersekreten (z.B. durch offene Blasen) in Verbindung gekommen sind, können Sie mit Desinfektionsmitteln behandelt werden.

     

  • Wie lange kann ich eine Einlage tragen?

    Die hohe Beanspruchung der Einlagen gewährleistet eine exakte Abstützung nur bis zu einem halben Jahr. Nach dieser
    Zeit sollten Sie uns zur Kontrolle aufsuchen. Natürlich überprüfen wir gerne auch vor dieser Zeit Ihre Einlagen.

  • Darf ich meine Einlage desinfizieren?

    Nach jeder Nutzung der Einlagen sollten Sie diese zum Lüften den Schuhen entnehmen. Feuchte Einlagen dürfen niemals auf der Heizung getrocknet werden. Dies kann zu Materialveränderungen und Passformverlust führen. Lederbezogene Einlagen können zur Reinigung von Zeit zu Zeit mit einem feuchten Tuch abgerieben werden. Kunststoffeinlagen können mit Wasser und Seife gereinigt werden.

    Falls die Einlagen mit Körpersekreten (z.B. durch offene Blasen) in Verbindung gekommen sind, können sie mit Desinfektionsmitteln behandelt werden.

Brustprothetik

  • Übernimmt meine Krankenkasse Kosten und Zahlung?

    Nach einer Operation werden zur Korrektur der Körpersymmetrie Spezial-BHs und Badeanzüge benötigt. Generell werden in Deutschland die Kosten für brustprothetische Versorgungen nach Vorlage eines Rezeptes von den Krankenkassen voll übernommen, da sie als Hilfsmittel gelten. Bei Spezial-Büstenhaltern und Spezial-Bademoden beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen mit einer Zuzahlung, die je nach Bundesland und Krankenkasse variieren kann.

    Erstversorgung nach Operation
    – Eine Erstversorgungsprothese
    – Zuschuss zu einem Erstversorgungs-BH oder
    – Zuschuss zu zwei Kompressions-BHs nach BET

    Erstausstattung
    – Eine Silikon-Vollprothese oder
    – Ein Silikon-Ausgleichsteil nach BET
    – Zuschuss zu zwei prothesengerechten Spezial-BHs
    – Zuschuss zu einem Spezial-Badeanzug
    – Evtl. Zuschuss für eine Schwimmepithese (Kostenvoranschlag notwendig)

    Regelmäßig
    – Jährlich Zuschuss zu zwei prothesengerechten Spezial-BHs
    – Alle zwei Jahre eine neue Silikon-Vollprothese oder
    – Ein Silikon-Ausgleichsteil nach BET
    – Alle 2-3 Jahre Zuschuss zu zwei Spezial-Badeanzügen

    Krankenkassen leisten in der Regel Ersatz bei Funktionsverlust einer Haft-Prothese, bei Veränderung des Körpergewichts oder bei Defekt bzw. Beschädigung der Prothese. Die Zu- oder Abnahme der Brust muss ärztlich bestätigt werden. Als Versicherte bei einer Privaten Krankenversicherung wird Ihnen Ihre Versicherung weitere Auskünfte über die Kostenerstattungen geben. Setzen Sie sich daher vorab mit Ihrer Versicherung in Verbindung.

    Rand-Info zum Schluss
    Die Begriffe Brust-Epithese oder Brust-Exoprothese werden Ihnen vermutlich das ein oder andere Mal über den Weg laufen. Lassen Sie sich nicht verunsichern, dabei handelt es sich lediglich um andere Bezeichnungen für eine Brustprothese.

    Achten Sie gut auf sich!
    Nach einer Operation können Schwellungen ein Zeichen für ein Lymphödem sein. Rasches Handeln ist gefragt! Spezielle Lymph-Entlastungsbandagen mit Noppenstruktur sorgen für eine bessere Durchblutung und Narben können besser heilen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder uns, sollten Sie unsicher sein, ob Sie betroffen sind.